JUGENDSCHUTZ
Der Schutz unserer Jugend wird bei unserem Gartenfest natürlich beachtet. Daraus ergeben
sich ein paar Regeln, die wichtig sind zu wissen. Entsprechend dem Alter sind die Eintrittsarmbänder farblich gekennzeichnet.
Wenn Du unter 18 bist und abends ohne Deine Eltern kommst, brauchst Du
den PartyPass!
Alle Infos zum Jugendschutz findet Ihr auf den Seiten des Landratsamts Mindelheim.
Damit wir am Eingang lange Schlangen vermeiden können, haltet bitte vorab den Ausweis und
– falls Ihr noch unter 18 Jahren seid – einen ausgefüllten PartyPass zur Alterskontrolle bereit. Wir werden am Eingang den ausgefüllten PartyPass einbehalten und Euch diesen beim Verlassen des
Gartenfests wieder aushändigen.
Wichtig!
- Jugendliche unter 16 Jahren haben ohne Eltern keinen Zutritt
- Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen bis 24:00 Uhr bleiben. Dazu wird Euer Personalausweis/Reisepass
und PartyPass benötigt.
Solltet Ihr mit Begleitperson und gültiger Erziehungsbeauftragung kommen, könnt ihr entsprechend länger bleiben. Hierzu brauchen wir unbedingt eine Ausweiskopie Eurer
Erziehungsberechtigten. Weiterhin kann die Erziehungsbeauftragung nur für einen Jugendlichen unter 18 übernommen werden.
Selbstverständlich gilt das Jugendschutzgesetz
- Jugendliche unter 16 Jahren
erhalten keine Getränke und Lebensmittel die Alkohol enthalten. Es ist nicht
gestattet, dieses in der Öffentlichkeit zu Euch zu nehmen.
- Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren
erhalten keine Getränke und Lebensmittel, die Branntwein enthalten, z.B.
Schnaps, Goaß etc. Es ist auch nicht gestattet, dieses in der Öffentlichkeit zu Euch zu nehmen. Alkoholhaltige Getränke wie Bier sind – in Maßen konsumiert – erlaubt.